Frist endet 2018: Neuer Allgemeiner Staubgrenzwert
TRGS 900
Frühzeitig handeln und langfristig sicher sein
Bald endet die Übergangsfrist für die neuen Technischen Regeln für Gefahrenstoffe (TRGS 900). Entsprechend gilt ab 1.1.2019 der neue Allgemeine Staubgrenzwert von 125 mg/m3 Luft. Der neue Grenzwert ist für alle Unternehmen in Deutschland verbindend und muss zum Stichtag sichergestellt sein. Wer frühzeitig handelt, vermeidet Stress bei der Umsetzung – gerne unterstützen wie Sie dabei.
Passende Atemschutzprodukte mit umfassender Beratung
Durch die höheren Vorgaben nach den TRGS 900 müssen Unternehmen ihre Arbeitsplätze mit Staubbelastung auf den Prüfstand stellen. Die PSA (Persönliche Schutzausrüstung) spielt dabei eine große Rolle, denn passende Atemschutzmasken können bereits eine effektive Maßnahme zur Einhaltung des neuen Grenzwertes sein. Als erfahrener Zulieferer und Experte mit PSA bieten wir Ihnen als 3M™-Premiumpartner effiziente Lösungen, wie:
Partikelfiltrierende Einwegmasken mit innovativem, elektrostatisch aufgeladenem Filtermaterial für den besonders guten Schutz vor A-Stäuben.
Hocheffektive modulare Gebläse- und Druckluftatemschutzsysteme insbesondere für schwierige Arbeitsumgebungen, in denen auch der Augen-, Gesichts- oder Gehörschutz notwendig ist.
Halb- und Vollmasken zum Schutz vor Partikeln, Gasen und Dämpfen sowie ein umfangreiches 3M™-Sortiment im Bereich des konventionellen Atemschutzes.
Beratung und Bedarfsanalyse durch unseren PSA-Fachberater bei Ihnen vor Ort
Prüfung, Wartung oder Reparatur von Atemschutzgeräten in unserem Service-Center-Atemschutz