Neue PSA-Verordnung erhöht Risikokategorie für Lärm
Seit April 2018 gelten verschärfte Anforderungen für den Gehörschutz
Seit April gilt die neue PSA-Verordnung (EU) 2016/425, die den Gehörschutz fortan in derselben Risikokategorie wie den Atemschutz oder die Absturzsicherung führt.
Konkret ist das für Unternehmen mit verschärften Anforderungen an die PSA verbunden, nämlich Angestellte zuverlässig mit dem richtigen Gehörschutz in lärmbelasteten Arbeitsumgebungen auszustatten und darüber hinaus eine jährliche Schulung mit Training zum Gehörschutz abzuhalten.
Messbare Sicherheit: Wann passt ein Gehörschutz wirklich?
Die Praxis zeigt, dass bei jedem dritten Träger der verwendete Gehörschutz den gesundheitsschädigenden Lärm nicht wirksam dämmt. Hauptgrund dafür ist die nicht 100%ige Passgenauigkeit von Standardprodukten. Mit dem 3M™ E-A-Rfit™ Dual Ear-Validation System wird der persönliche Dämmwert jedes Mitarbeiters gemessen, und zwar an beiden Ohren gleichzeitig. So stellen Sie fest, ob der Schallschutz wirksam ist oder angepasst werden muss. Der Vorteil: Die Messdaten werden gespeichert.
Fit für den effektiven Gehörschutz – wir unterstützen Sie dabei!
Neben vielfältigen Produktlösungen zum effektiven Gehörschutz unterstützen wir Sicherheitsbeauftragte gemeinsam mit 3M auch bei der Durchführung der jährlichen Schulung und des Trainings, zum Beispiel mit Seminaren oder Webinaren. In Verbindung mit der kompetenten Beratung durch einen unserer Arbeitsschutz-Experten wird die Schulung perfekt auf Ihre Gehörschutzausstattung abgestimmt und Sie erfüllen gleich zwei Pflichten auf einen Schlag.